Presseschau

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Jesus und die Peitsche

Seite 1 und Seite 2, mit freundlicher Genehmigung des Publik-Forum, Zeitung kritischer Christen, Oberursel, Ausgabe 10/2008

 

Fesseln, schlagen, Bibel lesen - Christen und SM

Die Aachener Nachrichten am 24. Juli 2007 (bzw http://preview.tinyurl.com/nge8bp) berichten über unseren Arbeitskreis "SM und Christsein":

Thomas Morell, epd

Derselbe Artikel auch bei der Welt

 

"Christliche" Sadomasos

Die ideaSpektrum 24/2007 schreibt über uns kurz ihrem Kirchentagsüberblick:

Aus der Meile der Lebensformen gibt es kaum eine sexuelle Orientierung, die nicht mit dem Christsein kombiniert würde. Neben einem Dutzend Lesben- und Schwulenorganisationen gibt es auch eine Gruppe der Bisexuellen und die Gruppe "Sadomasochismus und Christsein", die immerhin sogar bei abgebrühten Kirchentagesbesuchern noch Überraschungen auslöst. Die Gruppe hat nach eigenen Angaben 100 Mitglieder, die der "gemeinsame Glaube an Jesus Christus" und eine "wie auch immer geartete', als ungewöhnlich oder auch abgelehnt empfundene Form der Sexualität" verbindet. Die Gruppe "SM & Christsein" stellt sich mit einem Bild dar, wo die aufgeschlagene Bibel auf rotem Satin neben einem Kreuz aus Peitsche, Strich und Handschuhen liegt.

PDF des Artikel-Ausschnittes, mit freundlicher Genehmigung von Idea (www.idea.de)

NeuePresse vom 26. Mai 2005: Premiere für die Sado-Maso-Jünger, im Rahmen des Kirchentages veröffentlicht (Artikelkopie pendent)

 

Ausgefallener Sex ist Privatsache

Hannoversche Allgemeine Zeitung Nr. 229, S. III/13 v. 30.09.2000

Ausgefallene Sexualpraktiken rechtfertigen keine Kündigung. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Arbeitsrecht Kompakt; Blitzdienst für Arbeitgeber" unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin (LAG Berlin, Urteil vom 7. Juli 1999, Az.: 36 Ca 30545/98, LAG Hamm, Urteil vom 14. Januar 1998, Az.: 3 Sa 1087/97) aufmerksam.

Wegen eines außerdienstlichen Verhaltens kann nur dann rechtswirksam gekündigt werden, wenn es sich auf das Arbeitsverhältnis konkret auswirkt, hatte zuvor schon das LAG Hamm festgestellt. In dem in Berlin verhandelten Fall hatte sich ein Krankenpfleger einer evangelischen Klinik in einer TV-Talkshow mit dem Thema "Ich liebe zwei Männer" zu sadomasochistischen Sexualpraktiken bekannt. Der Arbeitgeber kündigte ihm darauf hin, was das Gericht jedoch nicht gelten ließ. Es stellte sich auf den Standpunkt, dass die sexuellen Vorlieben des Klägers keinen Rückschluss auf seine arbeitsvertragliche Leistung und auf seine fachliche Eignung als Krankenpfleger zulassen.

 

Berichte zum regelmässigen Treffen "Sundmehr" (siehe auch unter Links)

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